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Unterordnung
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage
der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung
zum Begleithund
und wird von der SchH-Stufe I bis zur SchH-Stufe III
immer anspruchsvoller.
Zu einer Schutzhundeprüfung gehört der Nachweis der Führigkeit
des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle seines Menschen
auszuführen. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische
Zusammenwirken von Hundesportler/in und Hund. Im
Training wird vom Hundeführer/in hoher körperlicher Einsatz verlangt, denn
was in der Perfektion so ruhig und leicht erscheint, erfordert im
Übungsstadium außerordentliche Konzentration und Fitness. Die Übungsstunde
variantenreich und voller Bewegung zu gestalten, ist ein Muss, damit der Hund
dauerhaft Freude an der Arbeit hat. Nur
wenn alle seine Sinne gefordert sind und seine Interessen berücksichtigt
werden, winkt am Ende der wohlverdiente Erfolg - die korrekte und spielerisch
einfach aussehende Ausführung einer Aufgabe durch unseren Vierbeiner. Getreu
dem Goethewort "Dem Hunde, wenn er wohlerzogen......", ist es für
jedermann ein Genuss, wenn er einen gut ausgebildeten Hund und seinen
Führer/in beim Zeigen der Übungen wie Freifolge, Abrufen, sich auf einmaliges
Hörzeichen: Hinlegen, Bringen eines Gegenstandes, Überwinden von Hürde und
Schrägwand und was die Prüfungsordnung sonst noch alles verlangt, beobachten
kann.

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