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Erläuterungen der verwendeten
Abkürzungen:
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BH
=
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Begleithund
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BHA =
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Begleithund
Agility
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VT
=
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Verhaltenstest
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IPO
=
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Internationale
Prüfungsordnung
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AZG =
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Arbeitsgemeinschaft
der Zucht- und Gebrauchshundsportverbände
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VDH =
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Verband für
das Deutsche Hundewesen
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SchH =
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Schutzhund
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FH =
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Fährtenhund
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Alle
Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und
Verhalten der Beteiligtensportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung
und deren Beurteilung ist nachstehendgenauer beschrieben. Die Vorschriften
sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen
Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der
BH/VT eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht stattfindet. Zur
Vorführung in den Sparten FH, SchH/VPG, IPO, RTP, Agility und Obedience ist
der Nachweis der BH/VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH/VT sind
ausschließlich LR aus den Bereichen SchH/VPG, Agility und Obedience, die
auf einer Richterliste eines AZG- Mitgliedsvereines stehen. Das
Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
BH-Prüfungen
werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss
SchH/VPG/Agility/Obedience) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.
Die
Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung
sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur
durchzuführen, wenn der ausrichtende VDH Mitgliedsverband Terminschutz
erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen
gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen
sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die
Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer
termingeschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen
bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis
der Sachkunde vorlegen.
Teilnehmer,
die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den
entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag
der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer
Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen
Teil überprüft werden.
Zugelassen
sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn
Monate. Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens
vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit
anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B.
SchH/VPG, FH, BH, RTP) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl
an einem Prüfungstag für einen LR variiert von 10 bis zu 15 Startern und
richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl
30 nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der
schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3Abteilungen, ohne diese
theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)
Unbefangenheitsprobe
Vor der
Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch
Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht
identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die
Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung.
Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom
weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die
erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat,16im Laufe der Prüfung
Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen und im
Leistungsnachweis den Vermerk - „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht
bestanden“– eintragen.
Bewertung
Hunde, die
im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht
zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.
Am Schluss
der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein
Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom Richter bekannt gegeben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte
und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichenderachtet wurden.
Das zu
vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-,
Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die
Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden.
Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den
Leistungsnachweis einzutragen.
A)
Begleithundprüfung auf einem
Übungsplatz
Gesamtpunktzahl
60
Jede
Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der
linken Seitegerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in
Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur
einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung.
Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der
vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung
verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie
angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder
Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor
Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das
Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund
analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR gibt
die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt,
Wechselnder Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist
jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben
des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der
Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn
ist ein deutlicher Zeitabstand(ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den
Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden
1.
Leinenführigkeit (15 Punkte)
Hörzeichen
„Fuß“
Von der
Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband
oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“
freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn
der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen,
ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den
Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10
Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links-
und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in
Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht vor, nach
oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu
zeigen.
Nur beim
Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß“
gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung
des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern
und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die
Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss
durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine
Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens
einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben,
Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des
HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen
durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit
und inder Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links
und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden.(Siehe
Abbildung am Ende der Seite) Es ist mindestens einmal je Durchgang in der
Näheeiner Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung
zu verlangen. Das Lobendes Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in
der abschließenden Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung (180 °)
Die
Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber
jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten
um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung
(Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.
2.
Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Auf
Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt
sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils
in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden
Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal
anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung
ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.
3.
Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen „Sitz“
Von der
Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
„Sitz“ schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder
sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich
sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem
Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der
Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5
Punkte entwertet.
4.
Ablegen in Verbindung mit
Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“
Von der
Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
„Platz“ schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne
sich umzudrehen, geht der HF noch 30Schritt in gerader Richtung weiter,
dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung
des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat
sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das
Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen.
Bleibt der
Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5
Punkte entwertet.
5.
Ablegen des Hundes unter
Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Sitz“
Zu Beginn
der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom
LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine
oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich 30
Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf.
Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf
Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf
weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung.
Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung.
Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder übereine Strecke kriecht, die
länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung nicht bestanden.
Unruhiges
Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen
sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund,
der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht,
scheidet von der weiteren Prüfung aus.
B)
Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die
nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem
geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR
legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen,
Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht
beeinträchtigt werden.
Die
Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen
erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch
oberflächliche Abnahme vieler Hundebeeinträchtigt werden.
Punkte
werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das
Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im
Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Die
nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR
individuellauf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist
berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilungder Hunde Übungen zu wiederholen
bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf
Anweisung des Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund
einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team
in angemessener Entfernung.
Der Hund
soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter
in Kniehöhe des HF - willig folgen.
Dem
Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu
verhalten.
Auf seinem
Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson)
geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.
HF und Hund
gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6
Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt.
Der Hund hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und
hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der
angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von
hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In
großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei
werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu
erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer
befindet.
Der angeleinte
Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF geht
mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während
HF und Hundweitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird
herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund
auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und
unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zuzeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der HF geht
mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei
Joggerüberholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger
entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen
vorbei, ohne die Geschwindigkeit herab zu setzen. Der Hund muss nicht
korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden
Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund
während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein
oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegen
kommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim
Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund
neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den
Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes,
Verhalten gegenüber Tieren
Auf
Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und
befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF
begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund
darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der
Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten
Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund
vorbei.
Der
alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu
verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne
Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen)
passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung
Es bleibt
dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund
an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur
einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht
und dort ebenso verfährt.

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